Das Mietrecht in der Schweiz ist im Obligationenrecht (OR) verankert. Auch wenn Vertragsfreiheit besteht, sind einige Regelungen zwingend. Dies schuetzt die Interessen von Mietern und Vermietern.
Abstimmung zur Änderung des Obligationenrechts am 24. November 2024
Am 24. November 2024 stimmen die Schweizer Bürger über eine Änderung im Obligationenrecht ab. Diese betrifft den Kündigungsschutz bei Eigenbedarf. Neu wäre eine Kündigung wegen „bedeutendem und aktuellem Eigenbedarf“ zulässig, anstelle von „dringendem Eigenbedarf“.
Argumente für die Änderung:
- Klare Definition des Eigenbedarfs
- Stärkung der Eigentumsrechte
- Fortführung des Mieterschutzes durch Klagemöglichkeit
Argumente gegen die Änderung:
- Schwächung des Mieterschutzes
- Missbrauchspotenzial für Mieterhöhungen
- Bestehende Regelungen genügen zum Schutz der Eigentümerinteressen
Grundsätzliches zur vorzeitigen Kündigung
Unabhängig vom Abstimmungsergebnis gelten im Mietrecht folgende Regelungen zur vorzeitigen Kündigung:
- Kündigungen müssen schriftlich erfolgen (Art. 266l OR)
- Gesetzliche oder vertraglich festgelegte Fristen sind einzuhalten
- Für eine außerordentliche Kündigung sind triftige Gründe notwendig
Rechte und Pflichten des Mieters
Mieter haben folgende Möglichkeiten zur vorzeitigen Kündigung:
- Ordentliche Kündigung unter Einhaltung der Fristen (Art. 266a OR)
- Außerordentliche Kündigung bei schwerwiegenden Mängeln (Art. 259b OR)
- Kündigung mit Nachmieterstellung (Art. 264 OR)
Rechte und Pflichten des Vermieters
Vermieter können unter diesen Umständen vorzeitig kündigen:
- Ordentliche Kündigung unter Einhaltung der Fristen (Art. 266a OR)
- Außerordentliche Kündigung bei Zahlungsverzug (Art. 257d OR)
- Fristlose Kündigung bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen (Art. 257f Abs. 3 OR)
Fazit
Die Abstimmung könnte die Rechte von Mietern und Vermietern stark beeinflussen. Informieren Sie sich, bevor Sie abstimmen.
Unabhängig vom Abstimmungsergebnis bleibt die vorzeitige Kündigung rechtlich anspruchsvoll. Eine juristische Beratung hilft dabei, Rechte optimal zu sichern.
Fragen zur vorzeitigen Kündigung oder zur Abstimmung? Kontaktieren Sie mich für eine Beratung in meiner Kanzlei in Basel.