Anwalt Arbeitsrecht für Unternehmen

Ein erfolgreicher Unternehmer muss sich auf den Kernbereich seiner Tätigkeit konzentrieren können. Wir machen regelmässig die Erfahrung, dass Probleme mit angestellten Mitarbeitern unbesehen zu erheblichen finanziellen und auch zeitaufwändigen Konsequenzen führen können, wenn diese nicht fachkundig angegangen und gelöst werden. Eine voreilig ausgesprochene Kündigung etwa, auch wenn nach Meinung des Arbeitgebers offensichtlich berechtigt, kann angefochten werden und nach langwierigen Gerichtsprozessen allenfalls erhebliche Entschädigungsansprüche zur Folge haben.

Um solche Vorkommnisse zu vermeiden, bieten wir Ihnen unsere langjährige Fachkompetenz insbesondere in folgenden Human Ressource-Bereichen an:

  • Ausarbeitung und Verhandlung von Arbeitsverträgen für Angestellte und für Leitungsorgane
  • Ausarbeitung und Verhandlung von Bonuszahlungen, Gratifikationen, Leistungsprämien
  • Arbeitszeugnis
  • Ausfertigung von Personalreglement, Spesenreglement etc.
  • Vorbereitung und Beratung in Sachen Kündigungen und Massenentlassungen, Aufhebungsvereinbarungen
  • Arbeitszeitgestaltung und Überstundenregelung
  • Vertretung vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten sowie in Verfahren vor kommunalen, kantonalen und eidgenössischen Behörden