Advokatur in Basel - Héritier & Partner AG

Über uns

Die Advokatur Héritier & Partner, Law & Economics wurde von Rechtsanwalt lic. iur. Patrick Héritier gegründet und existiert in ihrer heutigen Form seit 2005. Vorwiegend beraten und vertreten wir unsere Klientschaft im Wirtschafts-/Gesellschaftsrecht, IT-Recht/ Internetrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, allgemeinen Vertragsrecht, sowie im Immobilienrecht.

Zu den Klienten der Advokatur Héritier & Partner zählen Privatpersonen, Liegenschaftseigentümer, Behörden sowie kleinere und mittelständische Unternehmen (KMU). Bei der Beratung und Vertretung unserer Klientschaft sind wir stets auf Flexibilität, Sorgfalt sowie Effizienz bedacht und bieten jeweils problemorientierte Lösungen für den Einzelfall an.

Wir ermöglichen unserer Klientschaft insbesondere durch die enge Zusammenarbeit mit spezialisierten Partnerunternehmen in den Bereichen Treuhand, Steuern, Unternehmensberatung eine synergetisch sehr interessante Zusammenführung von Recht und Wirtschaft und somit eine aussergewöhnlich umfassende interdisziplinäre Gesamtbetreuung. Gute Korrespondenzbeziehungen zu Rechtsanwälten, die auf andere Fachgebiete spezialisiert sind, Steuerberatern sowie ausländischen Anwaltskanzleien ermöglichen eine grenzüberschreitende Betreuung.

Wir bieten Ihnen eine umfassende, lösungsorientierte Rechts- und Wirtschaftsberatung und führen für Sie auch Prozesse vor staatlichen Gerichten sowie Schiedsgerichten und vertreten Sie in Verfahren vor den kommunalen, kantonalen und eidgenössischen Behörden.

Beratungen erfolgen verhandlungssicher in den Sprachen Deutsch und Englisch.

Grossen Wert legt unsere Kanzlei stets auf eine seriöse Beurteilung der Risiken und Kosten vor der Einleitung rechtlicher Schritte sowie auf jederzeitige Transparenz über unsere Bemühungen und deren Kosten. Überdies befinden sich unsere Mitarbeiter durch regelmässige Weiterbildung und Schulung in den entsprechenden Fachbereichen stets auf dem aktuellsten Wissensstand.

Die Advokatur Héritier & Partner befindet sich an zentraler Lage in der Stadt Basel, sehr nahe des Barfüsserplatzes und Marktplatzes sowie unweit des Bahnhofs SBB. Zudem ist sie durch öffentlichen Verkehr (z.B. Tram-Linie 6, Haltestelle “Holbeinstraße”) gut erschlossen und es existieren in nächster Nähe ausreichende Parkmöglichkeiten (z.B. „Steinenparking“, „Elisabethenparking“). Auch kostenfreie Parkmöglichkeiten gibt es im Umfeld des Kanzleigebäudes.

Unsere Philosphie

Falls Sie sich dazu entscheiden, uns ein Mandat mit Vollmacht zu erteilen, werden wir uns in der Mandatsführung stets an unsere folgenden LEITPRINZIPIEN halten:

Sie sind der Aufraggeber/ die Auftraggeberin:

Wir nehmen die sog. Instruktionsgebundenheit sehr ernst . Wir beraten und geben Empfehlungen ab, jedoch halten wir uns strikt an Ihre Entscheidungen und Instruktionen.

Wir setzen auf Zusammenarbeit mit unseren Klienten:

Wir wünschen uns bei jedem Mandat, dass wir zusammen mit unserer Klientschaft zum gewünschten Resultat gelangen können. Als Klient/ Klientin werden Sie stets und umgehend über alle Schritte in der Mandatsführung orientiert; von uns verfasste Schriften erhalten Sie stets vorab zur Überprüfung im Entwurf; wir sind dankbar für sämtliche hilfreichen Inputs und Ergänzungen durch unsere Klientschaft.

Kostentransparenz:

Wir werden Sie nicht nach langandauernder Mandatsführung mit einer unvorhersehbar hohen Honorarnote erschrecken. Sie können sich laufend bei uns über die bislang angefallenen und die anstehenden Bemühungen/Kosten erkundigen. Wir führen auch keine Mandate, bei denen selbst im Erfolgsfall die Honorarnote in keinem vernünftigen Verhältnis zu den errungenen Ansprüchen steht.

Voller Einsatz:

Egal, wie gross Ihr Mandatsvolumen ist, wir sind stets darauf bedacht, Sie rasch, flexibel und mit vollem Einsatz zu betreuen. Unser Sekretariat ist unter der Arbeitswoche immer von 08.00h – bis 18.00h für Sie da und auch die Leistung von Überstunden für unsere Klientschaft ist für uns eine Selbstverständlichkeit.

Ablauf eines Mandats

Ersttermin mit günstiger Pauschalvergütung:

Falls gewünscht werden wir mit Ihnen gerne einen Ersttermin ausmachen, für den wir eine Pauschalvergütung von CHF 250.00 verlangen, welche unter unserem üblichen Stundenansatz liegt*. An diesem Ersttermin erhalten Sie nach Studium sämtlicher relevanten Akten und Dokumente eine fachkompetente und lösungsorientierte Einschätzung über die Rechtslage und z.B. über die verschiedenen Möglichkeiten zur Geltendmachung oder Abwehr von rechtlichen Ansprüchen sowie deren Erfolgsaussichten und zudem eine möglichst genaue Einschätzung der voraussehbaren Kosten.

Nach diesem Erstgespräch können Sie sich sodann aufgrund unserer fachlichen Einschätzung dazu entscheiden, ob Sie uns ein Mandat erteilen möchten.

Mandatserteilung und -führung:

Falls Sie sich dazu entscheiden, uns ein Mandat mit Vollmacht zu erteilen, werden wir uns in der Mandatsführung stets an unsere LEITPRINZIPIEN halten.

Dieses Angebot gilt ausschliesslich für Privatpersonen, die nicht rechtsschutzversichert sind.

Kosten Anwalt Beratung – Fair & Transparent

Leitprinzipien

Bei uns erfolgt bei jedem Mandat eine KOSTEN-NUTZEN-ANALYSE. Mit anderen Worte betreuen wir keine Mandate, bei denen Streitwert und Honorar in einem Missverhältnis stehen.

Wir bieten Ihnen stets ein faires Honorar und volle Kostentransparenz.

Honorar

Bei Mandatserteilung vereinbaren wir das Honorar mit Ihnen. Die Anwaltsvergütung erfolgt gewöhnlich gemäss dem zeitlichen Aufwand, welcher abhängig von Schwierigkeitsgrad, Umfang und Komplexität Ihres individuellen Falles variieren kann.

Im Gegensatz zu anderen Anwaltskanzleien erheben wir keine Kleinkostenpauschale, sondern weisen die effektiven Kosten für Auslagen, Porto etc. jeweils einzeln aus.

Wie bei Anwälten üblich erfolgt auch bei uns die Vergütung durch Akontozahlung, welche selbstverständlich mit unseren tatsächlichen Bemühungen verrechnet wird. Zudem wird auf unseren Rechnungsstellungen (Teil- und Schlussabrechnung) die Aufwandsbeschreibung im Detail aufgeführt.

Sind Sie bei einer Rechtsschutzversicherung versichert, empfehlen wir Ihnen, vorab bei der Versicherung eine Deckungszusage und eine Bewilligung der freien Anwaltswahl einzuholen. Wir bitten Sie zudem, rechtzeitig eine Kostengutsprache bei Ihrer Versicherung zu beantragen. Bei Schwierigkeiten oder Fragen beraten wir Sie selbstverständlich sehr gerne.

Rechtsanwalt Patrick Héritier

Patrick Héritier wurde 1971 in Basel geboren und folgt nun schon in der 4. Generation der familiären Tradition des Anwaltsberufs. Nach der Matura und der Militärausbildung begann er 1992 sein Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Basel und schloss dieses 1998 mit dem Lizentiat erfolgreich ab. Schon während des Studiums arbeitete er beinahe vollberuflich in der Rechtsabteilung des Chemiekonzerns Ciba und half dort entscheidend beim Aufbau eines neuen EDV-Netzwerks.

Anschliessend an das Lizentiat absolvierte er diverse Volontariate, so beim Zivilgericht, Steuergericht, Handelsregisteramt, Rechtsdienst des Regierungsrats sowie bei renommierten Basler Anwaltskanzleien und als Rechtsberater bei der Wirtschaftskammer.

Im Jahre 2001 bestand er erfolgreich die Anwaltsprüfungen und ist seither als prozessführender Rechtsanwalt vor allen schweizerischen Gerichten auftretungsberechtigt.

Unmittelbar nach Erwerb des Anwaltspatents wurde Patrick Héritier durch eine renommierte Basler Wirtschaftskanzlei angeworben, wo er sich in den folgenden Jahren fundierte Kenntnisse bei der Beratung der vorwiegend englisch korrespondierenden Klientschaft in den Bereichen des internationalen Wirtschafts-, Logistik- und Transportrechts aneignen konnte.

Danach schloss er sich als gleichgestellter Partner einer allgemein praktizierenden Kanzlei an und konnte somit seine Kenntnisse in weiteren wichtigen juristischen Bereichen des Privat-, Straf- und Prozessrechts anwenden und zusätzliche interessante Berufserfahrungen sammeln.

Ende 2005 konnte er schliesslich sein lange verfolgtes Ziel einer neuartigen, interdisziplinären Zusammenführung von Recht und Wirtschaft verwirklichen, indem er die Advokatur Héritier & Partner, Law & Economics gründete.

Patrick Héritier ist eingetragen im Anwaltsregister sowie Mitglied des Schweizerischen Anwaltsverbandes (SAV), der Advokatenkammer Basel und des Schweizerischen Juristenvereins (SJV). Diese stellen die Interessensvertretung der Schweizer Rechtsanwälte dar und repräsentieren die frei verbundene Anwaltschaft. Zudem ist er ständiger Rechtskonsulent diverser angesehener Unternehmen in der Region Basel.