Anwalt Testament & Vertragsrecht für Private

Wir legen Wert darauf, dass Verträge klar strukturiert und eindeutig formuliert werden. Unsere langjährigen Erfahrungen zeigen auf, dass dies zu einer schnellen Einigung mit Ihrem Vertragspartner führt, eine reibungslose Vertragsabwicklung begünstigt und die nachträgliche Durchsetzung Ihrer vertraglichen Ansprüche erleichtert.

Mit unserer ausgewiesener Fachkompetenz unterstützen wir Sie bei bei der Ausarbeitung und bei der Überprüfung von Verträgen und vertreten Sie auch bei der rechtlichen Durchsetzung und bei der Abwehr von vertraglichen Ansprüchen namentlich in den folgenden Rechtsgebieten:

  • Leasing-, Miet- und Pachtverträge
  • Verträge im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf von Immobilien (in enger Zusammenarbeit mit unserem Hausnotar)
  • Kauf-, Liefer- und Vertriebsverträge
  • Kommissions-, Agentur- und Maklerverträge
  • Werkverträge
  • Lizenz- und Know-How-Verträge
  • Aktionärsbindungsverträge
  • Darlehensverträge
  • Zusammenarbeitsverträge
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB bzw. AVB)
  • Sämtliche Innominatverträge
  • Testamente und Erbverträge (in enger Zusammenarbeit mit unserem Hausnotar)
  • Ehe- und Konkubinatsverträge (in enger Zusammenarbeit mit unserem Hausnotar)
  • Ehegatten- und Kinderunterhaltsverträge