Kündigung bei Konkurrenzverbot: Vorbereitung konkurrenzierender Tätigkeit

Veröffentlicht am: 15.06.2019

Die Vorbereitung einer konkurrenzierenden Tätigkeit gilt als begründeter Anlass zur Kündigung im Sinne von OR 340c Abs. 2. Bereitet ein Arbeitnehmer trotz vertraglichen Konkurrenzverbotes den Übertritt in ein Konkurrenzunternehmen vor, braucht der Arbeitgeber nicht zuzuwarten bis der Arbeitnehmer die Stelle kündigt.

BGE 4A_22/2014  vom 23.04.2014