Anwalt Immobilienrecht in Basel

Ob Sie sich etwa zum Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung oder zum Ausbau bzw. zur Erweiterung einer Liegenschaft entschieden haben, im jeden Fall stehen neben finanziellen Überlegungen auch stets wichtige rechtliche Aspekte im Vordergrund. So sind zum Beispiel neben öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften insbesondere auch privatrechtliche Verträge von Verkäufern, Maklern, Architekten, GU/ TU, Handwerkern zu prüfen.

Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren spezialisiert und erfolgreich angehende und bestehende Liegenschaftseigentümer, Vermieter und Bauherren im privaten wie auch im gewerblichen Bereich.

Zu unseren Klienten zählen auch zahlreiche KMU, die werkvertragliche Leistungen erbringen.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte sind:

  • Ausarbeitung und Überprüfung von Liegenschaftskaufverträgen (in enger Zusammenarbeit mit unserem Notar)
  • Ausarbeitung, Überprüfung und Durchsetzung von Bauverträgen, GU/TU-Verträgen, Architektenverträgen, Maklerverträgen, Werkverträgen, Hypothekarverträgen
  • Sach- und Rechtsgewährleistungsansprüche
  • Beratung und Vertretung bei Liegenschaftsrenovationen
  • Vertretung bei Bauprozessen
  • Vertretung beim Bauhandwerkerpfandrecht
  • Nachbarsachenrecht
  • Erbangelegenheiten
  • Beratung und Vertretung in sämtlichen Bereichen des Stockwerkeigentums